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Fragen zum Betreuungsrecht?

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Was geschieht, wenn ich nicht mehr für mich selbst sorgen kann? Wie kann ich mich gegen ein eingeleitetes Betreuungsverfahren oder gegen eine bereits angeordnete Betreuung wehren? Welche Rechte habe ich als sog. Betreuter? Was darf mein Betreuer, was darf er nicht? Muss ich künstliche Ernährung dulden? Inwieweit sind freiheitsentziehende Maßnahmen (Zwangseinweisung, Fixierung etc.) rechtmäßig? Was ist, wenn ich unheilbar krank bin, meinen Willen aber nicht mehr äußern kann?

Ähnlich wie im Erbrecht, setzt man sich in der Regel nur ungern mit diesem Thema auseinander und verdrängt lieber den Gedanken daran: "Ich fühl mich doch topfit!". Fakt ist: In Deutschland stehen mehr als 1 Mio. Menschen unter rechtlicher Betreuung. Die Zahl der an Altersdemenz oder Alzheimer Erkrankten in unserer Gesellschaft wächst. Doch nicht nur ältere Menschen sind betroffen: Auch unter den jüngeren Leuten steigt die Rate psychischer oder Suchtkrankheiten kontinuierlich. Unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle können ebenfalls zu schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen und damit zur Hilfsbedürftigkeit führen. Umgekehrt kann eine rechtliche Betreuung bei von Geburt an behinderten Personen u. U. erforderlich sein, sobald sie volljährig sind.

Für all diese Fälle kann man Vorsorge treffen. Tun Sie es frühzeitig.


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