Fragen zum Betreuungsrecht?
+ Beratung für Angehörige und Betroffene
+ Beratung zum vormundschaftsgerichtlichen Betreuungsverfahren
+ Betreuerbestellung
+ Probleme im Rahmen der Betreuung
+ Probleme mit dem Betreuer
+ Vorsorgevollmacht
+ Patientenverfügung
Was geschieht, wenn ich nicht mehr für mich selbst sorgen kann? Wie kann ich
mich gegen ein eingeleitetes Betreuungsverfahren oder gegen eine bereits
angeordnete Betreuung wehren? Welche Rechte habe ich als sog. Betreuter? Was
darf mein Betreuer, was darf er nicht? Muss ich künstliche Ernährung dulden?
Inwieweit sind freiheitsentziehende Maßnahmen (Zwangseinweisung, Fixierung
etc.) rechtmäßig?
Was ist, wenn ich unheilbar krank bin, meinen Willen aber nicht mehr äußern
kann?
Ähnlich wie im Erbrecht, setzt man sich in der Regel nur ungern mit diesem
Thema auseinander und verdrängt lieber den Gedanken daran: "Ich fühl mich
doch topfit!". Fakt ist: In Deutschland stehen mehr als 1 Mio. Menschen
unter rechtlicher Betreuung. Die Zahl der an Altersdemenz oder Alzheimer
Erkrankten in unserer Gesellschaft wächst. Doch nicht nur ältere Menschen
sind betroffen: Auch unter den jüngeren Leuten steigt die Rate psychischer
oder Suchtkrankheiten kontinuierlich. Unvorhergesehene Ereignisse wie
Unfälle können ebenfalls zu schweren körperlichen oder geistigen
Behinderungen und damit zur Hilfsbedürftigkeit führen. Umgekehrt kann eine
rechtliche Betreuung bei von Geburt an behinderten Personen u. U.
erforderlich sein, sobald sie volljährig sind.
Für all diese Fälle kann man Vorsorge treffen. Tun Sie es frühzeitig.
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